Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – ohne Beweispflicht
Toralf ZänkerRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – ohne Beweispflicht
Ein neues Rahmenwerk bietet nun Unterstützung für Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie. Seit Januar 2026 können Betroffene in Nordrhein-Westfalen nach einheitlichen Regeln Anerkennungszahlungen beantragen. Das Programm umfasst auch historische Fälle und markiert damit einen Wandel im Umgang der Kirche mit Missbrauch in der Vergangenheit.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) führte diese Richtlinien zu Beginn des Jahres 2026 ein. Sie gelten bundesweit für alle Gliedkirchen und angeschlossenen Organisationen. Überlebende von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben Anspruch auf eine Basiszahlung von 15.000 Euro.
Für die Anerkennung ist kein juristischer Beweis erforderlich. Stattdessen entscheidet die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen über die Berechtigung. In Einzelfällen können zusätzliche Zahlungen gewährt werden, abhängig von den jeweiligen Umständen. Wer bereits Anerkennungsleistungen erhalten hat, kann eine Überprüfung beantragen – dies könnte zu Anpassungen früherer Regelungen führen. Kirche und Diakonie haben betont, dass sie sich mit diesem strukturierten Ansatz der Aufarbeitung vergangener Ungerechtigkeiten widmen wollen.
Das neue System zielt darauf ab, Überlebenden sexualisierter Gewalt klarere Unterstützung zu bieten. Zahlungen und Überprüfungen sind nun standardisiert und legen den Fokus auf die Anerkennung des erlittenen Leids statt auf juristische Beweisführung. Der Rahmen gilt für aktuelle wie historische Fälle innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie.






