Eurowings scheitert mit irreführender Werbung für CO₂-neutrale Flüge
Salvatore HarloffUrteil: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung irreführend - Eurowings scheitert mit irreführender Werbung für CO₂-neutrale Flüge
Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen irreführender Werbung für CO₂-Kompensationsleistungen verurteilt. Die Airline habe Kunden in die Irre geführt, indem sie suggerierte, Flüge könnten gegen einen geringen Aufpreis vollständig 'europa'-neutral sein. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der strengere EU-Vorschriften gegen Greenwashing ab kommendem Jahr in Kraft treten sollen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in ihrem Verfahren gegen Eurowings recht. Im Online-Buchungssystem der Fluggesellschaft hieß es, Kunden könnten für neun Euro Aufpreis 'urlaub' 'europa'-neutral fliegen. Das Gericht urteilte, diese Formulierung sei täuschend, da sie den Eindruck erwecke, sämtliche klimaschädlichen Emissionen – und nicht nur CO₂ – würden ausgeglichen.
Die Werbung enthielt Sätze wie 'Die Zukunft des CO₂-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt'. Die Richter hielten dies für irreführend, da die Kompensation lediglich einen Teil der Umweltbelastung abdecke. Ein früheres Urteil des Landgerichts Köln hatte die Klage abgewiesen, doch die Berufung kippte diese Entscheidung. Zudem verwies das Gericht darauf, dass neue EU-Gesetze gegen Greenwashing, die ab September 2026 gelten sollen, solche Aussagen ohnehin verbieten würden. Ein juristischer Erfolg für Eurowings wäre damit langfristig bedeutungslos gewesen. Die Airline hatte sich – gemeinsam mit 20 weiteren europäischen Fluggesellschaften – bereits im November 2025 verpflichtet, unklare Nachhaltigkeitsaussagen zu unterlassen.
Das Urteil untersagt Eurowings die bisherige Werbung für CO₂-Kompensation. Der Fall unterstreicht die zunehmende Prüfung von Nachhaltigkeitsversprechen der Airlines angesichts verschärfter EU-Regeln. Kunden werden die umstrittenen Werbeaussagen bei der Flugbuchung künftig nicht mehr vorfinden.






