EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen – 400 Euro pro Passagier möglich

Janin Finke
Janin Finke
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Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Polen, Bändern, Texttafeln, Bildschirmen und Deckenleuchten im Hintergrund, was darauf hinweist, dass sie auf ihren Flug warten.Janin Finke

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen – 400 Euro pro Passagier möglich

Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts klärt, wann Fluggesellschaften wie Ryanair oder Turkish Airlines bei Verspätungen Entschädigungen zahlen müssen. Im Mittelpunkt des Falls stand die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter, die im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn auf verspätete Passagiere wartete. Diese Entscheidung löste eine Kette von Verspätungen aus, darunter ein Flug von Düsseldorf nach Varna, der mit mehr als drei Stunden Verspätung landete.

Zwei betroffene Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung – das Landgericht Düsseldorf wird über die Haftung der Airline entscheiden.

Im Juli 2022 hatte European Air Charter beschlossen, einen Abflug in Köln/Bonn zu verzögern, um auf Passagiere zu warten, die den Check-in noch nicht abgeschlossen hatten. Diese Entscheidung der Fluggesellschaft führte zu einem Dominoeffekt, der eine Umplanung aller folgenden Flüge an diesem Tag erzwang. Einer dieser Flüge – die Verbindung von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien – kam mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort an.

Der EuGH urteilte später, dass die freiwillige Entscheidung der Airline – und nicht ein externer Faktor – die direkte Ursache für die Verspätung war. Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Fluggesellschaften in solchen Fällen keine "außergewöhnlichen Umstände" geltend machen. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, etwa in den Fällen C-549/07 (Ryanair) und C-257/20 (Faward), die außergewöhnliche Umstände als Ereignisse definieren, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen – wie etwa Vogelkollisionen oder Sicherheitsbedrohungen. Schlechte Wartung oder betriebliche Fehlentscheidungen zählen hingegen nicht dazu.

Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob European Air Charter eigenständig gehandelt hat. Falls dies bestätigt wird, muss die Airline die Passagiere für die erhebliche Verspätung entschädigen, die durch ihr eigenes Handeln verursacht wurde.

Das Urteil unterstreicht, dass Fluggesellschaften für Verspätungen haften, die auf ihre betrieblichen Entscheidungen zurückgehen. Sollte das Gericht die Position der EU bestätigen, könnten die Passagiere des Düsseldorf-Varna-Flugs jeweils 400 Euro erhalten. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Klagen, bei denen Verspätungen auf freiwillige Entscheidungen der Airlines und nicht auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen sind.

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