EU beschließt: "Nur ein Ja heißt Ja" – Revolution im Sexualstrafrecht
Die Europäische Kommission hat die Resolution "Nur ein Ja heißt Ja" verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in Europa zu stärken. Mit diesem Schritt soll ein gemeinsames Verständnis von Einwilligung und Verantwortung auf dem Kontinent gefördert werden. Zwar ist die Resolution derzeit noch rechtlich unverbindlich, sie könnte jedoch später für die Mitgliedstaaten verbindlich werden.
Der neue Standard verschiebt den Fokus vom bisherigen "Nein heißt Nein"-Prinzip hin zu einem klareren Modell, bei dem nur eine ausdrückliche Zustimmung als Einwilligung gilt. Schweigen oder das Ausbleiben von Widerstand wird demnach nicht als Einverständnis gewertet. Fehlt eine aktive Zustimmung, gilt jede sexuelle Handlung als nicht einvernehmlich – und Täter können sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen.
Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht bereits 2016 reformiert und das "Nein heißt Nein"-Prinzip verankert, wodurch Sex gegen den erklärten Willen einer Person auch ohne körperlichen Widerstand strafbar wurde. Doch der "Nur ein Ja heißt Ja"-Ansatz geht noch einen Schritt weiter, indem er mögliche Grauzonen beseitigt. Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben diesen strengeren Maßstab bereits eingeführt oder prüfen derzeit eine Übernahme.
Die Entscheidung der EU gewann an Dringlichkeit, nachdem der Fall Gisèle Pelidot Lücken in den bestehenden Einwilligungsgesetzen offenbart hatte. Befürworter argumentieren, dass klarere Regeln Opfer besser schützen und Täter wirksamer zur Rechenschaft ziehen werden.
Die Resolution markiert einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Einwilligungsgesetze in Europa. Wird sie in nationales Recht umgesetzt, wäre künftig vor jeder sexuellen Handlung eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Dies könnte zu stärkerem rechtlichem Schutz führen und Schlupflöcher für Täter schließen.






