EU-Banken verschärfen IBAN-Prüfungen – so schützen sie vor Betrug ab 2027
Janin FinkeEU-Banken verschärfen IBAN-Prüfungen – so schützen sie vor Betrug ab 2027
Banken in der EU führen strengere Prüfungen bei Überweisungen ein, um Betrug zu bekämpfen
Ab Sommer 2027 müssen Banken in der gesamten EU sicherstellen, dass der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt – und zwar bei allen Überweisungen innerhalb der Eurozone und der EU. Die neuen Regeln gelten in Deutschland bereits teilweise, wo einige Institute seit Oktober 2025 vorzeitig Maßnahmen umsetzen.
Die Änderungen traten in Deutschland am 9. Oktober 2025 in Kraft: Seither prüfen alle Banken und Sparkassen bei SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen, ob der Name des Zahlers mit der IBAN übereinstimmt. Einige Institute wie die ING-DiBa und bestimmte Sparkassen hatten ähnliche Kontrollen bereits eigenständig eingeführt. Diese frühen Systeme gaben mitunter den vollständigen hinterlegten Kontonamen zurück oder schlagen Korrekturen vor, während andere Kunden aufforderten, gespeicherte Angaben zu aktualisieren oder Testüberweisungen durchzuführen, um den exakten hinterlegten Namen zu bestätigen.
Die Banken gehen unterschiedlich mit Abweichungen um. Eine Warnung bei „naher Übereinstimmung“ deutet meist auf kleinere Fehler hin, doch exakte Treffer sind selten – bedingt durch Inkonsistenzen in Unternehmens- und Bankdaten. Stimmt der Name nicht mit der IBAN überein, erhalten Absender eine Warnung und müssen entscheiden, ob sie die Überweisung trotzdem ausführen. Die Prüfungen gelten derzeit nur für Transfers zwischen Girokonten, nicht jedoch für Spar- oder Tagesgeldkonten. Der European Payments Council rät Banken davon ab, über die vom Absender ursprünglich eingegebenen Daten hinaus weitere Details preiszugeben. Da diese Richtlinien jedoch nicht rechtlich bindend sind, variieren die Praktiken. Verbraucherschützer empfehlen, Warnungen ernst zu nehmen und die Empfängerdaten direkt mit dem Zahlungsempfänger zu klären. Da die Banken auf eigene Bewertungsmodelle setzen, kommt es zu uneinheitlichen Fehlermeldungen und Verwirrung bei den Kunden.
Ziel des neuen Systems ist es, Betrug zu reduzieren, indem Name und IBAN vor Abschluss der Überweisung abgeglichen werden. Während die EU-weite Pflicht erst im Sommer 2027 voll greift, setzen deutsche Banken die Kontrollen bereits um. Kunden werden aufgefordert, die Empfängerdaten sorgfältig zu prüfen, um Verzögerungen oder Fehlüberweisungen zu vermeiden.






