Erbstreit der Veltins-Familie: Bruder scheitert vor Gericht mit Berufungsantrag
Toralf ZänkerGericht lehnt Prozesskostenhilfe im Veltins-Erbstreit ab - Erbstreit der Veltins-Familie: Bruder scheitert vor Gericht mit Berufungsantrag
Carl Clemens Veltins, der jüngste Bruder im Erbstreit der Familie Veltins, hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) lehnte seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, mit der er eine Berufung gegen seine Geschwister finanzieren wollte. Im Mittelpunkt des Streits stehen ein Nachlass im Wert von 30 Millionen Euro sowie ein umstrittenes Testament aus dem Jahr 1994.
Der Konflikt entbrannte, nachdem Veltins das Testament seiner Mutter anfocht. Er argumentierte, ihm stehe ein fairer Anteil am Erbe zu, und forderte zudem eine Entschädigung für ihre langjährige Führung des Familienunternehmens. Doch das Landgericht Arnsberg entschied bereits Anfang dieses Jahres, dass seine Klage gegen die Schwestern unbegründet sei. Das Gericht bestätigte die Gültigkeit des Testaments von 1994, in dem Veltins kurz nach seinem 18. Geburtstag auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet hatte.
Das OLG bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz. In einer Pressemitteilung begründete es die Ablehnung damit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe – eine zentrale Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Veltins bleibt zwar noch eine Frist von zwei Wochen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, müsste die Kosten für eine Berufung dann aber selbst tragen.
Das Landgericht Arnsberg hatte den strittigen Nachlass zuvor auf etwa 30 Millionen Euro geschätzt. Mit dem jüngsten Urteil scheinen Veltins' rechtliche Möglichkeiten zunehmend ausgeschöpft.
Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe bedeutet einen weiteren Rückschlag für Carl Clemens Veltins in seinem Kampf um einen Anteil am Familienvermögen. Ohne eine selbst finanzierte Berufung bleiben das Testament von 1994 und das Urteil der Vorinstanz bestehen. Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, langjährige Erbregelungen anzufechten.






