24 May 2026, 08:12

Düsseldorfer Hotel: Drei Männer wegen Gruppenvergewaltigung einer 19-Jährigen verurteilt

Bis zu sechs Jahre Haft für Gruppenvergewaltigung im Hotel

Bis zu sechs Jahre Haft für Gruppenvergewaltigung im Hotel - Düsseldorfer Hotel: Drei Männer wegen Gruppenvergewaltigung einer 19-Jährigen verurteilt

Drei Männer aus Siegen im Alter zwischen 28 und 32 Jahren sind wegen der Gruppenvergewaltigung einer 19-jährigen Frau in einem Düsseldorfer Hotel verurteilt worden. Wie das Gericht erfuhr, war das Opfer, das stark unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis stand, in einem Zustand, in dem es sich nicht wehren konnte. Die Polizei stieß auf die Tat, nachdem sie im Rahmen einer unabhängigen Drogenermittlung Telefonate zwischen den Männern abgehört hatte.

Der Angriff begann, als der 29-jährige Hauptangeklagte die Frau in einer Diskothek kennenlernte. Er setzte ihr so lange Alkohol zu, bis sie handlungsunfähig war, und brachte sie anschließend in ein Hotel. Dort vergewaltigten alle drei Männer die Bewusstlose. Zu einem Zeitpunkt erbrach sich das Opfer und drohte zu ersticken, doch die Täter ließen sie allein im Zimmer zurück.

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Der 28-jährige Angeklagte filmte Teile der Tat. Während des Prozesses schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus, um die Identität und Privatsphäre des Opfers zu schützen. Gegen denselben 29-Jährigen war zudem der Vorwurf des versuchten Totschlags erhoben worden, doch wurde er in diesem Punkt freigesprochen.

Bei der Urteilsverkündung erhielt der jüngste der drei Angeklagten, 28 Jahre alt, die höchste Haftstrafe. Seine Strafe umfasste zudem eine zusätzliche Sanktion aus einer früheren Verurteilung in Siegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Berufungen möglich sind.

Die Beweisführung stützte sich auf abgehörte Telefonate, die ursprünglich im Rahmen von Drogendelikten überwacht worden waren. Die schwere Alkoholisierung des Opfers und das Vorgehen der Männer waren zentrale Punkte für die Entscheidung des Gerichts. Ein endgültiges Urteil wird ergehen, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

Quelle