30 April 2026, 06:13

Deutschland bringt EU-Datengesetz auf den Weg – Bundesnetzagentur wird Schlüsselbehörde

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, mit Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland bringt EU-Datengesetz auf den Weg – Bundesnetzagentur wird Schlüsselbehörde

Deutschland hat einen wichtigen Schritt zur formalen Umsetzung des EU-Datengesetzes gemacht. Am 29. Oktober 2025 billigte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die Durchsetzung der neuen Vorschriften regeln soll. Das als Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) bekannte Vorhaben geht nun an Bundestag und Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung.

Das EU-Datengesetz gilt zwar seit dem 12. September 2025 in allen Mitgliedstaaten, doch Deutschland verfügt bisher über kein nationales Gesetz zu dessen Umsetzung. Der nun vorgelegte DADG-Entwurf soll diese Lücke schließen, indem er klare Durchsetzungsmechanismen schafft.

Laut Entwurf übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine zentrale Rolle. Zu ihren Aufgaben gehören die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 des Datengesetzes sowie die Durchführung von Ermittlungen. Zudem kann die Behörde bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bleibt weiterhin für die Einhaltung des Datenschutzes bei privaten Unternehmen zuständig. Er teilt sich die Aufsicht mit branchenspezifischen Behörden, behält jedoch die alleinige Zuständigkeit für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier gelten weiterhin die bestehenden DSGVO-Sanktionen und nicht die neuen Regelungen des Datengesetzes.

Das DADG führt ein gestuftes Bußgeldsystem ein: Leichtere Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden, während schwere Vergehen großer Organisationen Strafen von bis zu 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen können. Nach Verabschiedung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Der Entwurf muss nun noch das Parlament passieren, bevor er verbindlich wird. Sobald das Gesetz in Kraft ist, wird die Bundesnetzagentur zur Hauptaufsichtsbehörde für die Einhaltung des EU-Datengesetzes. Unternehmen in Deutschland müssen sich dann auf klarere Durchsetzungsregeln und mögliche Sanktionen einstellen, falls sie die EU-Vorgaben zur Datennutzung und -weitergabe nicht erfüllen.

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