05 January 2026, 18:28

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Betriebsratswahl bei Malta Air in Köln

Ein Schreibtisch mit Papieren und Akten, auf dem rechten Sitzende in Uniform und links ein stehender Person, dahinter ein Stuhl und "US Army RDECOM" auf der Rückwand.

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Betriebsratswahl bei Malta Air in Köln

Ein langwieriger Streit um die Mitarbeitervertretung am Kölner Standort von Malta Air hat nun das Bundesarbeitsgericht erreicht. Der höchste deutsche Arbeitsgerichtshof wird im September eine Hauptverhandlung abhalten, um über die Finanzierung des Wahlvorstands zu entscheiden. Seit mehr als zweieinhalb Jahren setzen sich die Beschäftigten für die Einrichtung eines Betriebsrats am Standort ein.

Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Weigerung von Malta Air, bei der Wahl mitzuwirken. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe von Mitarbeiterlisten, die für die Bestätigung der Wahlberechtigten und Kandidaten unverzichtbar sind. Ohne diese Unterlagen konnten die Organisatoren das Verfahren nicht vorantreiben.

Daraufhin erließ das Arbeitsgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die Malta Air vorläufig von der Pflicht entband, die geforderten Dokumente vorzulegen. Diese Entscheidung ließ die Mitglieder des Wahlvorstands rechtlichen Drohungen der Airline ausgesetzt – das Unternehmen warnte sie vor möglichen Schadensersatzklagen.

Die Gewerkschaft Verdi übt scharfe Kritik an der Vorgehensweise des Unternehmens. Sie wirft Malta Air vor, gezielt die Bildung eines Betriebsrats blockieren zu wollen. Verdi fordert zudem eine Aktualisierung des Betriebsverfassungsgesetzes, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern. Trotz der Rückschläge blickt die Gewerkschaft optimistisch auf die anstehende Verhandlung im September.

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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im September wird darüber bestimmen, ob der Wahlvorstand die notwendigen Mittel erhält, um das Verfahren fortzuführen. Bis dahin bleibt der Streit um die Mitarbeitervertretung am Kölner Standort von Malta Air ungelöst. Das Urteil könnte richtungsweisend für die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten in vergleichbaren Fällen sein.