14 January 2026, 18:37

BGH-Urteil stärkt Erbrechte von Landwirt Karl Mayer im Streit um Familienhof

Ein historisches Dokument, das einen Hof in Surgensburg, Deutschland, zeigt, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

BGH-Urteil stärkt Erbrechte von Landwirt Karl Mayer im Streit um Familienhof

Ein langjähriger Erbstreit um einen Familienhof in Oberndorf hat eine richtungsweisende Entscheidung erfahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil der Vorinstanz auf und bestätigte, dass Landwirt Karl Mayer trotz der Annahme einer finanziellen Abfindung sein Recht auf den Anspruch auf das Anwesen behält. Im Mittelpunkt des Falls stehen widersprüchliche Erbansprüche zwischen Mayer und den Vettern seiner Stiefmutter, die sich um die Nachfolge des landwirtschaftlichen Betriebs streiten.

Der Hof gehörte ursprünglich den Eltern von Karl Mayer, Hans und dessen erster Ehefrau, war jedoch nicht formal als landwirtschaftlicher Betrieb im Grundbuch eingetragen. Nach dem Tod seiner Mutter erhielt Mayer von seiner Stiefmutter knapp 160.000 Euro als Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass. Diese Zahlung führte dazu, dass das Landwirtschaftsgericht später urteilte, Mayer habe damit seinen Anspruch auf den Hof selbst verwirkt.

Der BGH widersprach dieser Auslegung. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass Mayer seine Stiefmutter oder deren Vettern bewusst in den Glauben versetzt hatte, er werde seine Erbansprüche auf den Hof nicht geltend machen. Zudem stellte der BGH klar, dass die Annahme einer finanziellen Abfindung für nicht land- oder forstwirtschaftliche Vermögenswerte nicht automatisch einen Verzicht auf Ansprüche nach dem Höferecht bedeutet.

Karl Mayers rechtliche Position gründet sich auf seinen Status als einziger überlebender Sohn von Hans Mayer. Sein Vater verstarb im Dezember 2025 ohne Testament, wodurch Karl nach deutschem Zivilrecht Anspruch auf einen Pflichtteil von 50 Prozent hat. Seine Schwester Anna Berger widerspricht diesem Anspruch und beruft sich darauf, alleinige Begünstigte eines Testaments aus dem Jahr 2024 zu sein.

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Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH, dass Mayer seinen Anspruch als Hoferbe weiterverfolgen kann. Das Urteil klärt zwar nicht den übergeordneten Streit mit Anna Berger oder den Vettern der Stiefmutter, räumt jedoch eine rechtliche Hürde in Mayers Erbfall aus. Weitere Verfahren werden über die endgültige Eigentumsfrage des Hofs entscheiden.