02 April 2026, 10:13

BGH erlaubt Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa zur Betrugsprävention

Ein Mann in einem Anzug hält ein Smartphone in der Hand und ist von Bildern verschiedener Heimschutzsysteme umgeben, was darauf hinweist, dass er über das Gerät darauf zugreift.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH erlaubt Vodafone Weitergabe von Kundendaten an die Schufa zur Betrugsprävention

Deutschlands höchstes Zivilgericht hat in einem Streit um die Weitergabe von Kundendaten zugunsten von Vodafone entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab, die gegen die Praxis des Unternehmens geklagt hatte, persönliche Daten an die Auskunftei Schufa weiterzuleiten. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass Vodafone die Datenübermittlung zur Betrugsprävention bei Mobilfunkverträgen fortsetzen darf.

Bis Oktober 2023 leitete Vodafone routinemäßig Kundendaten an die Schufa weiter, wenn Verbraucher einen Mobilfunkvertrag mit monatlicher Abrechnung abschlossen. Die Informationen dienten der Identitätsprüfung und der Bonitätsbewertung. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin jedoch einen Verstoß gegen Datenschutzrechte und zog vor Gericht, um die Praxis zu stoppen.

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Der BGH urteilte, dass das Interesse Vodafones an der Betrugsverhinderung die Bedenken beim Datenschutz überwiege. Das Gericht befand, dass die Datenweitergabe an die Schufa gerechtfertigt sei – insbesondere in Fällen, in denen Kunden falsche Identitäten angaben oder mehrere Verträge abschlossen, um sich hochwertige Smartphones ohne Bezahlung zu beschaffen.

Vor diesem Urteil waren die deutschen Gerichte in der Frage gespalten. Einige, wie das Landgericht Duisburg, erlaubten die Datenübermittlung unter Berufung auf die "berechtigten Interessen"-Klausel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Andere, darunter das Landgericht Stuttgart, bestanden darauf, dass Kunden ihre ausdrückliche Zustimmung geben müssten. Die Entscheidung des BGH schafft nun eine klarere rechtliche Grundlage für solche Fälle.

Das Urteil bedeutet, dass Vodafone Kundendaten weiterhin an die Schufa übermitteln darf, um Betrug zu verhindern. Verbraucherschützer hatten strengere Kontrollen gefordert, doch das Gericht gab den Bemühungen des Unternehmens zur Betrugserkennung Vorrang. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte darüber, wie sich Datenschutz und Sicherheit in Finanz- und Telekommunikationsdienstleistungen in Einklang bringen lassen.

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