Bauverbot in NRW: Neue Hochspannungsleitung blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Toralf ZänkerBauverbot in NRW: Neue Hochspannungsleitung blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Bauliche Veränderungssperre in Teilen von Nordrhein-Westfalen für neue Hochspannungsleitung
In Teilen Nordrhein-Westfalens tritt bald eine Veränderungssperre in Kraft, um den Weg für eine neue Hochspannungsleitung freizumachen. Die Beschränkungen sollen verhindern, dass Änderungen vorgenommen werden, die das geplante 380-Kilovolt-Freileitungsprojekt zwischen Westerkappeln und dem Umspannwerk Gersteinwerk behindern könnten. Anwohner und Unternehmen haben vor Inkrafttreten der Regelungen die Möglichkeit, die Details online einzusehen.
Die Sperre beginnt am 4. Mai 2026 und gilt bis zum 30. Juni 2029. In diesem Zeitraum dürfen Grundbesitzer weder landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Aktivitäten intensivieren noch neue Bauwerke errichten oder unterirdische Kabel und Leitungen verlegen. Auch Maßnahmen, die den Grundstückswert steigern oder das Stromleitungsprojekt erschweren würden, sind untersagt.
Das Vorhaben ist in vier separate Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt umfasst die Trasse vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf. Der für das Projekt verantwortliche Netzbetreiber Amprion GmbH plant, den Antrag für den südlichen Abschnitt bei Westerkappeln frühestens 2029 einzureichen.
Der genaue Verlauf der 380-kV-Leitung wird erst im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens feststehen. Bevor die Sperre greift, können Bürger die betroffenen Gebiete und Auflagen vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster einsehen.
Ziel der Veränderungssperre ist es, sicherzustellen, dass Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen den Bau der Stromtrasse nicht behindern. Karten und ausführliche Informationen sind für einen begrenzten Zeitraum vor Inkrafttreten online abrufbar. Die finale Route wird in den kommenden Jahren im Rahmen der Planfeststellungsverfahren festgelegt.






