Arzt darf trotz kirchlichem Verbot wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Agata HübelArzt darf trotz kirchlichem Verbot wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Ein aktuelles Gerichtsurteil ermöglicht es Dr. Joachim Volz, an einem kirchlich getragenen Krankenhaus in Lippstadt wieder Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juli 2024 fällt in eine Zeit, in der der Zugang zu Abbruchversorgung in Deutschland weiterhin zurückgeht. Viele konfessionell gebundene Krankenhäuser haben entsprechende Verbote verhängt, was die Situation für Patientinnen, die einen Abbruch suchen, zusätzlich verschärft.
Der juristische Erfolg von Dr. Volz erlaubt es ihm, Schwangerschaftsabbrüche sowohl in seiner Privatpraxis als auch in dem Krankenhaus, in dem er tätig ist, vorzunehmen. Allerdings gilt das Urteil ausschließlich für seinen Fall und schafft keine allgemeine Rechtsprechung für andere kirchliche Einrichtungen. Bis Anfang 2026 haben etwa 180 bis 200 der rund 350 konfessionellen Krankenhäuser in Deutschland pauschale Abbruchverbote eingeführt – begründet mit religiösen Bedenken.
Das Thema hat auch politisch an Fahrt aufgenommen. Eine parlamentarische Gruppe bereitet einen Antrag vor, der Krankenhäuser verpflichten soll, ausreichend Personal zu beschäftigen, das bereit ist, Abbrüche durchzuführen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche als reguläre medizinische Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Antrag zielt zudem darauf ab, die Koalitionsregierung unter Druck zu setzen, Versorgungslücken im Gesundheitswesen zu schließen.
Eine Bundesstudie, der sogenannte Elsa-Bericht, hat die zunehmende Verschlechterung der Abbruchversorgung in Deutschland dokumentiert. Krankenhausfusionen mit religiösen Trägern haben den Zugang weiter eingeschränkt, sodass viele Patientinnen vor Ort keine Optionen mehr haben. Zwar bleibt die langfristige Forderung, den Abbruchparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, doch Befürworter betonen die Dringlichkeit kurzfristiger Maßnahmen.
Der Antrag hat unter der aktuellen schwarz-roten Koalition realistische Erfolgschancen. Teile der Regierungskoalition unterstützen die Initiative bereits, was kurzfristig zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen könnte.
Die Gerichtsentscheidung im Fall von Dr. Volz stellt zwar einen begrenzten, aber wichtigen Fortschritt dar. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der konfessionellen Krankenhäuser weiterhin Abbruchverbote durchsetzt, sind jedoch umfassendere Reformen nötig. Sollte der parlamentarische Antrag verabschiedet werden, könnte er Krankenhäuser dazu bewegen, Abbruchleistungen dann anzubieten, wenn es keine Alternativen gibt.






