09 March 2026, 22:13

Artenschutz in Osterath: Wie Amprion die Kreuzkröte gefährdet und Behörden versagen

Ein Schild an einem Kettenzaun mit der Aufschrift "Habitat-Schutzgebiet" umgeben von Pflanzen, Bäumen, Hügeln und einem klaren blauen Himmel.

Artenschutz in Osterath: Wie Amprion die Kreuzkröte gefährdet und Behörden versagen

Eine Untersuchung der Meerbuscher Aktionsgemeinschaft für Tierrechte und Naturschutz hat wiederholt Versäumnisse beim Artenschutz während der Bauarbeiten des Unternehmens Amprion in Osterath aufgedeckt. Wie die Gruppe in ihren Erkenntnissen darlegt, gibt es Lücken in den Schutzumzäunungen, die eigentlich Amphibien und Reptilien sichern sollten – obwohl das Unternehmen behauptet, alle Maßnahmen seien bis März 2023 ordnungsgemäß abgeschlossen worden.

Besonders betroffen ist die Kreuzkröte, eine streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Art. Aufgrund der Mängel besteht weiterhin ein Risiko für die Tiere, und auf den vorgesehenen Ausgleichsflächen wurden keine neuen Laichgewässer angelegt.

Die Meerbuscher Aktionsgemeinschaft begann Anfang 2023 mit der Überwachung der Amprion-Baustelle. Zwischen Ende Juni desselben Jahres und November 2025 dokumentierten die Kontrolleure falsch installierte Zäune sowie zahlreiche Lücken in den Schutzbarrieren für Amphibien und Reptilien. Zudem blieben Zugangstore über Nacht geöffnet, sodass Tiere in die Baustellenzone gelangen konnten.

Amprion hatte zuvor erklärt, die Umzäunung sei bis zum 31. März 2023 vollständig funktionsfähig gewesen. Die Beweise der Gruppe widersprechen dieser Aussage. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hatte das Projekt auf Grundlage eines ökologischen Überwachungsprotokolls genehmigt – allerdings waren sieben von acht Seiten, darunter alle Fotos, geschwärzt. Als die Aktionsgemeinschaft die Mängel vorlegte, schoben sich Amprion und die UNB gegenseitig die Verantwortung zu, sowohl in Bezug auf die Gültigkeit der Aufnahmen als auch auf den Fertigstellungsstatus des Zauns.

Nach wiederholten Beschwerden prüfte die UNB die dokumentierten Defizite und wies Amprion an, die Zaunschließungen zu verbessern. Zwar hatte die Behörde zunächst erlaubt, die Tore im Winter offen zu lassen – mit der Begründung, es gebe keine Amphibienaktivität und Frost sei ein Problem –, später ordnete sie jedoch eine vollständige nächtliche Schließung an. Dennoch wurden auf den Ausgleichsflächen keine neuen Laichgewässer für die Kreuzkröte geschaffen, obwohl die Art unter strengem Schutz steht.

Da sich die Situation nicht verbessert hat, hat die Aktionsgemeinschaft nun eine auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin beauftragt. Sie plant, eine formelle Beschwerde bei der UNB einzureichen und eine konsequentere Durchsetzung der Artenschutzgesetze gegen Amprion zu fordern.

Die Überprüfung durch die UNB führte zwar zu einigen Verbesserungen beim Zaunmanagement, doch die zentralen Probleme bleiben ungelöst. Es gibt nach wie vor keine neuen Lebensräume für die Kreuzkröte, und die geplante Klage könnte weitere Maßnahmen erzwingen. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen Bauzeitplänen und Naturschutz in Osterath auf.

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