03 April 2026, 14:14

Anwalt stoppt Verbreitung privater Videos von Verena Kerth per Eilantrag

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes zur Verbots des Internetgebrauchs durch die Regierung zu kommentieren.

Anwalt stoppt Verbreitung privater Videos von Verena Kerth per Eilantrag

Der Anwalt Constantin Martinsdorf hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um die Verbreitung heimlich gefilmter Aufnahmen mit der TV-Moderatorin Verena Kerth zu unterbinden. Das Landgericht Köln gab dem Eilantrag statt, nachdem Martinsdorf argumentiert hatte, das Material verletze die Persönlichkeitsrechte Kerths. Der Fall zeigt, wie schnell in medienrechtlichen Auseinandersetzungen gehandelt werden muss – hier sind Präzision und Timing entscheidend.

Ausgelöst wurde der Streit, als private Videoaufnahmen von Verena Kerth in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher auftauchten. Martinsdorf, ein Spezialist für Urheber- und Medienrecht, reagierte umgehend und beantragte im Namen Kerths eine einstweilige Verfügung. Das Kölner Gericht entschied zugunsten der Moderatorin und stoppte die weitere Verbreitung der Aufnahmen.

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Persönlichkeitsrechte schützen zentrale Aspekte der individuellen Freiheit, etwa Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über persönliche Daten. Gerichte verlangen belastbare Beweise und prüfen, ob das Verhalten der betroffenen Person eine Rolle bei der angeblichen Rechtsverletzung spielt. In diesem Fall bildete die unbefugte Nutzung der Aufnahmen den Kern des Rechtsstreits.

Martinsdorf ist seit 2019 für die Kanzlei Bietmann in Bergisch Gladbach-Bensberg tätig. Die Sozietät deckt Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht ab, ist jedoch besonders für ihre Expertise im Medienrecht bekannt. Betroffenen ähnlicher Rechtsverstöße wird geraten, schnell und mit einer klaren juristischen Strategie zu reagieren.

Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden und schützt damit Kerths Rechte nach deutschem Recht. Das Urteil setzt ein Präzedenz für den Umgang mit unbefugten Aufnahmen in medienrechtlichen Konflikten. Auch künftig bleiben schnelles Handeln und stichhaltige Beweise in solchen Fällen unverzichtbar.

Quelle