AfD kämpft um Bankkonten nach Extremismus-Einstufung durch Verfassungsschutz
Janin FinkeAfD kämpft um Bankkonten nach Extremismus-Einstufung durch Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz stufte AfD als "gesichert rechtsextrem" ein
Die Einstufung der rechtspopulistischen AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den deutschen Inlandsgeheimdienst hat juristische Auseinandersetzungen ausgelöst und dazu geführt, dass einige Banken ihre Geschäftsbeziehungen zur Partei abgebrochen haben. Erst kürzlich schloss die Verbundbank OWL das Konto der AfD mit der Begründung, dies stehe im Widerspruch zu ihren genossenschaftlichen Werten.
Die AfD sieht sich zunehmend mit finanzieller Isolation konfrontiert. Mehrere Genossenschaftsbanken haben die Zusammenarbeit mit der Partei beendet, während große deutsche Banken oder Sparkassen bisher keine öffentlichen Kündigungen bestätigt haben. Stattdessen zwingen Gerichtsurteile einige Sparkassen dazu, Konten für die AfD und die rechtsextreme NPD aufrechtzuerhalten – trotz vorheriger Ablehnungen.
Deutsche Bank, Commerzbank und die Targobank in Nordrhein-Westfalen haben die AfD nach der Schließung eines Kontos durchgehend abgelehnt. Banken, die die Partei weiterhin bedienen, riskieren, als gleichgültig gegenüber deren Extremismus-Einstufung wahrgenommen zu werden. Gleichzeitig könnten Institute, die sich distanzieren, von einem besseren Image und stärkerer Kundenbindung profitieren.
Der Verfassungsschutz hat zugesagt, seine Extremismus-Bewertung vorerst nicht zu wiederholen, bis ein Gericht über den Fall entschieden hat. Der anhaltende Rechtsstreit belastet die finanzielle und politische Zukunft der AfD mit Unsicherheit.
Nils Heck, Chefredakteur des Fachmagazins Payment and Banking und Autor der Kolumne Nils Rants, kritisiert Finanzinstitute, die die AfD weiterhin unterstützen. Seiner Meinung nach versäumen diese damit, klar gegen rechtsextremes Gedankengut Stellung zu beziehen.
Die Extremismus-Einstufung der AfD hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Folgen ausgelöst. Während Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind, Konten anzubieten, haben sich andere Banken bewusst distanziert. Das Urteil des Gerichts wird voraussichtlich entscheiden, ob weitere Institute diesem Beispiel folgen.






