18 April 2026, 16:12

A40 in Essen: Tempo 80 statt 60 – aber nur bis 2028

Geschwindigkeitsbegrenzungsschild am Straßenrand mit vorbeifahrenden Fahrzeugen, Gras, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

A40 in Essen: Tempo 80 statt 60 – aber nur bis 2028

Tempo­begrenzung auf der A40 in Essen angehoben

Auf einem wichtigen Abschnitt der Autobahn A40 in Essen gilt ab dem 11. Februar 2026 eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung. Autofahrer in Richtung Dortmund dürfen dort nun 80 km/h statt bisher 60 km/h fahren. Die Anpassung erfolgt aufgrund verbesserter Luftqualität in der Region und aktualisierter Emissionsdaten.

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Die neue Regelung betrifft den Bereich nahe der Kruppstraße im Stadtteil Holsterhausen, wo die Luftwerte 2025 die gesetzlichen Grenzwerte einhielten. Ursprünglich hatte der Essener Luftreinhalteplan die niedrigere Begrenzung eingeführt, um die Stickstoffdioxidbelastung (NO₂) zu reduzieren. Aktuelle Modellberechnungen zeigen jedoch, dass die Erhöhung die Luftqualität nicht beeinträchtigen wird.

Die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht dauerhaft. Sie gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2028. Außerhalb der festgelegten Zeiten steigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder auf 100 km/h.

An Wochentagen (ohne Feiertage) gilt die 80-km/h-Regelung von 6:00 bis 22:00 Uhr. Samstags ist sie zwischen 8:00 und 20:00 Uhr aktiv. An Sonn- und Feiertagen wird die Begrenzung von 10:00 bis 18:00 Uhr durchgesetzt.

Bereits im Februar 2025 war in der Nähe der Ausfahrt Essen-Zentrum Ost eine Geschwindigkeitskontrolle installiert worden, um die Einhaltung der damaligen Beschränkung zu überwachen. Nun dient sie der Durchsetzung der aktualisierten Regelung.

Die Anpassung spiegelt Essens fortlaufende Bemühungen wider, den Verkehrsfluss mit ökologischen Zielen in Einklang zu bringen. Die Stadt wird die Luftqualität weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu einer Zunahme der Schadstoffbelastung führt. Autofahrer werden aufgefordert, die neuen zeitabhängigen Regelungen bis mindestens Ende 2028 zu beachten.

Quelle