18 April 2026, 14:18

89,38 Euro vor Gericht: Wie Apotheken Arzneimittel künftig abrechnen müssen

Ein Apothekenschrank voller verschiedener Medikamente und medizinischer Versorgungsgüter

89,38 Euro vor Gericht: Wie Apotheken Arzneimittel künftig abrechnen müssen

Ein Streit über 89,38 Euro hat das Bundessozialgericht (BSG) erreicht und wirft eine grundsätzliche Frage zur Abrechnung von teilweise verwendeten Arzneimittelverpackungen auf. Der Fall betrifft eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen und die Krankenkasse AOK Nordwest – mit weitreichenden Folgen für die Abrechnung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen.

Ausgelöst wurde der Konflikt durch Rezepturen, die die Apotheke zwischen 2018 und 2019 herstellte. Die AOK Nordwest forderte, dass nur die tatsächlich verwendete Menge der Präparate Mitosyl und Neribas abgerechnet werde – und nicht die gesamten Tuben. Die Apotheke widersprach mit der Begründung, es gebe keine Vorschrift, die die Aufbewahrung von Restmengen vorschreibe, und für jede Rezeptur werde eine neue Tube geöffnet.

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Sowohl das Sozialgericht Münster als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gaben der Apotheke recht und urteilten, dass die Rückforderung der AOK Nordwest unberechtigt sei. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingegen unterstützt die Position der Krankenkasse und drängt auf strengere Abrechnungsregeln nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Die Verhandlung vor dem BSG, die übernächsten Donnerstag stattfindet, erhält durch aktuelle Änderungen der Preisregulierung zusätzliche Brisanz. Krankenkassen haben bereits begonnen, flächendeckend Rückforderungen geltend zu machen, während die Notfallgebührenordnung nicht mehr gilt. Das Urteil könnte bundesweit Maßstäbe setzen, wie Apotheken teilweise verwendete Arzneimittelverpackungen in Rezepturen abrechnen.

Die Entscheidung des BSG wird klären, ob Apotheken künftig nur noch die exakt verwendete Menge an Fertigarzneimitteln in Rezepturen in Rechnung stellen dürfen. Während das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen unterstützt und die Gerichte bisher die Apotheken begünstigten, könnte das Urteil die Abrechnungspraxis in ganz Deutschland neu definieren.

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