3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
Janin Finke3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem 3,6-Millionen-Euro-Betrug im Gesundheitswesen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über zwei Jahre hinweg gefälschte Rezepte für ein teures Wundauflagen-Produkt eingereicht zu haben. Im Mittelpunkt des Falls stehen falsche Abrechnungen, durch die Versicherungen Millionen an unrechtmäßigen Auszahlungen verloren.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll das Pflegedienstunternehmen der Krankenschwester den Krankenkassen unnötige SymbioInfekt-TheraKits in Rechnung gestellt haben – eine Wundauflage, die pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Der Apotheker habe die Produkte demnach zum Großhandelspreis geliefert und den vollen Betrag abzüglich eines 10-prozentigen Nachlasses für das Unternehmen der Krankenschwester einbehalten.
Die Anklage geht davon aus, dass die beiden mit gemeinsamer krimineller Absicht handelten und in mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begingen. Durch das System seien 3,6 Millionen Euro an betrügerischen Erstattungen geflossen, bevor die Behörden einschritten.
Im Prozess bestreitet der Apotheker jede Beteiligung und behauptet, von den Machenschaften nichts gewusst zu haben. Er habe sich auf Zusagen über reduzierte Kosten verlassen und geglaubt, dass Wundversorger keine direkten Abrechnungen mit den Krankenkassen vornehmen dürften. Unterdessen scheint eine Rückforderung der Gelder vom Geschäftspartner der Krankenschwester unwahrscheinlich, da das Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker den vollen Betrag zurückzahlen. Bisher wurden rund 900.000 Euro erstattet; eine monatliche Ratenzahlung von 10.000 Euro wurde vereinbart.
Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft die Beteiligung des Duos an dem Millionenbetrug nachweisen will. Seit Bekanntwerden des Falls wurden keine neuen Vorschriften oder Kontrollmechanismen für hochpreisige Wundversorgungsprodukte wie das SymbioInfekt-TheraKit eingeführt. Das Urteil wird entscheiden, ob der Apotheker die noch ausstehenden 2,7 Millionen Euro in voller Höhe zurückerstatten muss.






